Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn der Schaden am Fahrzeug geringfügig und ohne strukturelle Beeinträchtigungen ist. In der Regel liegt die Grenze bei ca. 750–1.000 Euro Reparaturkosten.
Typische Bagatellschäden sind:
Quelle:
ADAC: Bagatellschaden Definition und Gutachtenpflicht
Die Bagatellgrenze entscheidet darüber, ob du Anspruch auf ein Gutachten hast, dessen Kosten die gegnerische Versicherung übernehmen muss. Liegt der Schaden unter der Grenze, reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, da Gutachterkosten in diesem Fall nicht zwingend erstattungsfähig sind.
Ein Gutachten lohnt sich immer, wenn:
Ein Kratzer an der Stoßstange scheint auf den ersten Blick harmlos. Ein Gutachter stellt jedoch fest, dass darunter tragende Halterungen beschädigt sind, die eine aufwändige Reparatur erforderlich machen. Statt eines vermeintlichen 500-Euro-Schadens liegt der tatsächliche Schaden bei 2.500 Euro.
Der BGH (VI ZR 365/03) hat entschieden, dass der Geschädigte bei einem nicht unerheblichen Schaden Anspruch auf ein Gutachten hat, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.
➡️ Quelle (BGH-Urteil im Volltext):
Manche Versicherungen verweisen Geschädigte bei Schäden knapp über der Bagatellgrenze auf einen Kostenvoranschlag oder ein „Prüfbericht Light“-System. Dies kann nachteilig sein, da:
Bei Schäden über 1.000 Euro oder bei Unsicherheit über die Schadenhöhe solltest du immer ein Gutachten beauftragen. So stellst du sicher, dass du vollen Schadensersatz erhältst und alle Ansprüche wie Nutzungsausfall oder Wertminderung berücksichtigt werden.
Falls du nach einem Unfall nicht sicher bist, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, beraten wir dich bei Sachxpert.de professionell und kostenfrei. So bist du auf der sicheren Seite.