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Totalschaden: Ab wann spricht man davon und was bedeutet es für den Halter?

Der Begriff Totalschaden ist vielen bekannt, doch was bedeutet er genau im rechtlichen und praktischen Sinne? Hier erklären wir dir, ab wann ein Fahrzeug als Totalschaden gilt, welche Arten es gibt und was das für dich als Halter bedeutet.


Was ist ein Totalschaden?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn dein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr wirtschaftlich repariert werden kann oder darf. Man unterscheidet dabei zwei Arten:

1. Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch unmöglich ist. Zum Beispiel, wenn der Rahmen stark verzogen ist oder sicherheitsrelevante Bauteile irreparabel beschädigt sind.

(Quelle: DEKRA Totalschadenarten)


2. Wirtschaftlicher Totalschaden

Hier wäre eine Reparatur zwar technisch möglich, jedoch übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder sind wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.

(Quelle: ADAC Definition Totalschaden)


Ab wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

In der Praxis gilt:

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du aufwenden müsstest, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen.

Beispiel:

Dein Auto hat vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 8.000 Euro. Das Gutachten stellt Reparaturkosten in Höhe von 10.000 Euro fest. In diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, weil die Reparatur teurer wäre als ein vergleichbares Ersatzfahrzeug.

(Quelle: GDV Totalschaden Erklärung)


Sonderfall: 130%-Regelung

Die sogenannte 130%-Regel erlaubt es dir, dein Fahrzeug dennoch reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten maximal 30 % höher sind als der Wiederbeschaffungswert, und du das Fahrzeug anschließend weiter nutzt.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 8.000 Euro
  • Reparaturkosten: bis maximal 10.400 Euro (8.000 Euro + 30%)

Voraussetzung:

Die Reparatur muss fachgerecht nach Gutachten ausgeführt werden und du musst das Auto mindestens sechs Monate weiterfahren. Diese Regelung schützt besonders bei Fahrzeugen mit hohem ideellen Wert.

(Quelle: Verkehrsrecht 130%-Regel – juris PraxisReport)


Was bedeutet ein Totalschaden für den Halter?

Liegt ein Totalschaden vor, hast du als Geschädigter in der Regel Anspruch auf:

  • Erstattung des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts deines beschädigten Fahrzeugs
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten für die Dauer der Wiederbeschaffung
  • Erstattung von Zulassungs- und Überführungskosten für das Ersatzfahrzeug

Du musst dich nicht selbst um den Verkauf des beschädigten Autos kümmern, kannst dies aber tun, wenn du einen besseren Preis als den vom Gutachter ermittelten Restwert erzielst.

(Quelle: ADAC Regulierung Totalschaden)


Fazit

Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Dank der 130%-Regel kannst du dein Auto in manchen Fällen dennoch reparieren lassen. Wichtig ist ein unabhängiges Gutachten, um deine Ansprüche korrekt zu berechnen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Falls du nach einem Unfall Klarheit über den Zustand deines Fahrzeugs brauchst, stehen wir dir bei Sachxpert.de mit unserer langjährigen Erfahrung als unabhängige Gutachter zur Seite.