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Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten – was sagt die Rechtsprechung?

Nach einem Unfall fragen sich viele Geschädigte: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder brauche ich ein Gutachten? Diese Frage ist nicht nur finanziell entscheidend, sondern auch rechtlich. Hier erfährst du den Unterschied und was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt.


1. Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kalkulation einer Werkstatt, die die voraussichtlichen Reparaturkosten auflistet. Er enthält meist:

  • Arbeitszeit und Lohnkosten
  • Ersatzteile und Materialkosten
  • Umsatzsteuer

Wichtig:

Ein Kostenvoranschlag stellt keine Beweissicherung dar und enthält keine Aussagen zur Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert oder Restwert.

Quelle:

ADAC: Kostenvoranschlag vs. Gutachten


2. Was ist ein Gutachten?

Ein Gutachten (Schadengutachten) wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt. Es enthält neben der reinen Reparaturkostenkalkulation auch:

  • detaillierte Schadenbeschreibung mit Fotodokumentation
  • Feststellung von Vorschäden oder Altschäden
  • Angaben zum Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Aussagen zur Reparaturdauer und Nutzungsausfallentschädigung

Somit ist ein Gutachten vollständige Beweissicherung und objektive Grundlage für die Schadenregulierung.

Quelle:

DEKRA: Das Kfz-Schadengutachten


3. Was sagt die Rechtsprechung?

Die Rechtsprechung differenziert klar zwischen beiden Dokumenten. Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei Bagatellschäden (ca. unter 1.000 €). Liegt der Schaden darüber oder besteht Unsicherheit über die Höhe, ist ein Gutachten erforderlich.

Urteil Beispiel:

Laut BGH (Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03) hat der Geschädigte bei einem nicht unerheblichen Schaden das Recht, einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

➡️ Quelle (BGH-Urteil im Volltext):

BGH VI ZR 365/03, 30.11.2004


4. Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

  • Bei Bagatellschäden unter ca. 1.000 € netto
  • Wenn eindeutig keine Wertminderung vorliegt
  • Wenn die Versicherung ausdrücklich einen Kostenvoranschlag verlangt und die Regulierung ohne Gutachten akzeptiert

5. Wann solltest du immer ein Gutachten beauftragen?

  • Bei Schäden über 1.000 €
  • Wenn Unsicherheiten über Schadenumfang bestehen
  • Bei Verdacht auf Rahmen- oder Strukturschäden
  • Wenn du Nutzungsausfall oder Wertminderung geltend machen willst

Fazit

Kostenvoranschlag = reine Reparaturkalkulation, keine Beweissicherung.

Gutachten = vollständige Schadenfeststellung, rechtssichere Basis für alle Ansprüche.

Die Rechtsprechung stärkt deine Position: Bei nicht unerheblichen Schäden hast du Anspruch auf ein Gutachten, dessen Kosten die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall übernehmen muss.

Falls du unsicher bist, ob du ein Gutachten benötigst, beraten wir dich bei Sachxpert.de professionell und kostenfrei – damit du deine Rechte sicher und vollständig wahrnehmen kannst.