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Die häufigsten Fehler bei der Schadensregulierung und wie Sie diese vermeiden

Die häufigsten Fehler bei der Schadensregulierung und wie Sie diese vermeiden

Ein Verkehrsunfall ist schon stressig genug. Doch viele Geschädigte machen bei der Schadensregulierung Fehler, die bares Geld kosten können. Hier erfährst du die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest, um deine Ansprüche vollständig durchzusetzen.


1. Kein unabhängiges Gutachten einholen

Fehler:

Viele Geschädigte verlassen sich auf das Gutachten der gegnerischen Versicherung. Diese kalkuliert jedoch oft zugunsten des eigenen Unternehmens.

Folge:

  • Mögliche Kürzungen bei Reparaturkosten
  • Keine Berücksichtigung von Wertminderung oder Nutzungsausfall
  • Unsichtbare Schäden werden übersehen

Besser:

Beauftrage immer einen unabhängigen Gutachter deiner Wahl. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten die gegnerische Versicherung.

Quelle:

ADAC: Gutachten nach Unfall – warum ein unabhängiger Gutachter wichtig ist


2. Schuldanerkenntnis am Unfallort abgeben

Fehler:

Aus Schock oder Unsicherheit sagen viele Unfallbeteiligte am Unfallort: „Das war meine Schuld.“

Folge:

Dies kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und sich nachteilig auf die Regulierung auswirken, auch wenn die Rechtslage anders ist.

Besser:

Keine Schuld eingestehen. Warte die Klärung durch Polizei, Versicherungen und ggf. deinen Rechtsanwalt ab.

Quelle:

ADAC: Schuldanerkenntnis nach Unfall vermeiden


3. Zu lange mit der Schadenmeldung warten

Fehler:

Die Schadenmeldung wird aufgeschoben, da „erst mal alles geregelt werden muss“.

Folge:

Verzögerungen können zu Problemen bei der Regulierung führen oder sogar den Versicherungsschutz gefährden.

Besser:

Unfall unverzüglich der eigenen Versicherung melden, auch wenn du keine Schuld trägst.

Quelle:

Verbraucherzentrale: Unfall und Versicherung – so verhalten Sie sich richtig


4. Keine vollständige Beweissicherung

Fehler:

Nur schnell ein paar Fotos mit dem Handy ohne Details.

Folge:

Fehlende Beweise erschweren die Schadenabwicklung oder führen zu Kürzungen.

Besser:

  • Unfallstelle und Umgebung fotografieren
  • Alle Fahrzeuge aus mehreren Perspektiven aufnehmen
  • Kennzeichen, Schäden, Splitterspuren und Bremsspuren dokumentieren
  • Zeugen notieren

Quelle:

ADAC: Unfallbericht und Beweissicherung


5. Auf eigene Rechte verzichten (z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall)

Fehler:

Viele Geschädigte wissen nicht, dass ihnen Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung zustehen, wenn sie keinen Mietwagen nehmen.

Folge:

Es bleibt Geld liegen, das dir rechtlich zusteht.

Besser:

Lass dich von einem unabhängigen Gutachter oder Fachanwalt beraten. So stellst du sicher, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden.

Quelle:

DEKRA: Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung


Fazit

Die häufigsten Fehler bei der Schadensregulierung entstehen aus Unwissenheit und Stress direkt nach dem Unfall. Mit diesen Tipps bist du bestens vorbereitet und sicherst deine Ansprüche – ohne finanzielle Nachteile.

Falls du nach einem Unfall Unterstützung brauchst, beraten wir dich bei Sachxpert.de professionell und kostenfrei, damit du bekommst, was dir zusteht.

Bagatellschaden oder voller Schadensersatz – ab wann lohnt sich ein Gutachten?

1. Was ist ein Bagatellschaden?

Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn der Schaden am Fahrzeug geringfügig und ohne strukturelle Beeinträchtigungen ist. In der Regel liegt die Grenze bei ca. 750–1.000 Euro Reparaturkosten.

Typische Bagatellschäden sind:

  • kleine Kratzer im Lack ohne Verformung
  • oberflächliche Schrammen an Stoßfängern
  • leichte Parkrempler ohne Beschädigung tragender Teile

Quelle:

ADAC: Bagatellschaden Definition und Gutachtenpflicht


2. Warum ist die Bagatellgrenze so wichtig?

Die Bagatellgrenze entscheidet darüber, ob du Anspruch auf ein Gutachten hast, dessen Kosten die gegnerische Versicherung übernehmen muss. Liegt der Schaden unter der Grenze, reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, da Gutachterkosten in diesem Fall nicht zwingend erstattungsfähig sind.


3. Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich immer, wenn:

  • der Schaden über ca. 1.000 Euro liegt,
  • Unsicherheiten über die Schadenhöhe bestehen,
  • verdeckte Schäden nicht ausgeschlossen werden können,
  • Nutzungsausfall oder Wertminderung geltend gemacht werden sollen.

Praxisbeispiel:

Ein Kratzer an der Stoßstange scheint auf den ersten Blick harmlos. Ein Gutachter stellt jedoch fest, dass darunter tragende Halterungen beschädigt sind, die eine aufwändige Reparatur erforderlich machen. Statt eines vermeintlichen 500-Euro-Schadens liegt der tatsächliche Schaden bei 2.500 Euro.


4. Was sagt die Rechtsprechung dazu?

Der BGH (VI ZR 365/03) hat entschieden, dass der Geschädigte bei einem nicht unerheblichen Schaden Anspruch auf ein Gutachten hat, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.

➡️ Quelle (BGH-Urteil im Volltext):

BGH VI ZR 365/03, 30.11.2004


5. Wann ist Vorsicht geboten?

Manche Versicherungen verweisen Geschädigte bei Schäden knapp über der Bagatellgrenze auf einen Kostenvoranschlag oder ein „Prüfbericht Light“-System. Dies kann nachteilig sein, da:

  • keine Wertminderung ausgewiesen wird,
  • keine vollständige Beweissicherung vorliegt,
  • du bei später auftretenden Folgeschäden schlechtere Karten hast.

Fazit

Bei Schäden über 1.000 Euro oder bei Unsicherheit über die Schadenhöhe solltest du immer ein Gutachten beauftragen. So stellst du sicher, dass du vollen Schadensersatz erhältst und alle Ansprüche wie Nutzungsausfall oder Wertminderung berücksichtigt werden.

Falls du nach einem Unfall nicht sicher bist, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, beraten wir dich bei Sachxpert.de professionell und kostenfrei. So bist du auf der sicheren Seite.

Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten – was sagt die Rechtsprechung?

Nach einem Unfall fragen sich viele Geschädigte: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder brauche ich ein Gutachten? Diese Frage ist nicht nur finanziell entscheidend, sondern auch rechtlich. Hier erfährst du den Unterschied und was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt.


1. Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kalkulation einer Werkstatt, die die voraussichtlichen Reparaturkosten auflistet. Er enthält meist:

  • Arbeitszeit und Lohnkosten
  • Ersatzteile und Materialkosten
  • Umsatzsteuer

Wichtig:

Ein Kostenvoranschlag stellt keine Beweissicherung dar und enthält keine Aussagen zur Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert oder Restwert.

Quelle:

ADAC: Kostenvoranschlag vs. Gutachten


2. Was ist ein Gutachten?

Ein Gutachten (Schadengutachten) wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt. Es enthält neben der reinen Reparaturkostenkalkulation auch:

  • detaillierte Schadenbeschreibung mit Fotodokumentation
  • Feststellung von Vorschäden oder Altschäden
  • Angaben zum Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Aussagen zur Reparaturdauer und Nutzungsausfallentschädigung

Somit ist ein Gutachten vollständige Beweissicherung und objektive Grundlage für die Schadenregulierung.

Quelle:

DEKRA: Das Kfz-Schadengutachten


3. Was sagt die Rechtsprechung?

Die Rechtsprechung differenziert klar zwischen beiden Dokumenten. Ein Kostenvoranschlag reicht nur bei Bagatellschäden (ca. unter 1.000 €). Liegt der Schaden darüber oder besteht Unsicherheit über die Höhe, ist ein Gutachten erforderlich.

Urteil Beispiel:

Laut BGH (Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03) hat der Geschädigte bei einem nicht unerheblichen Schaden das Recht, einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

➡️ Quelle (BGH-Urteil im Volltext):

BGH VI ZR 365/03, 30.11.2004


4. Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

  • Bei Bagatellschäden unter ca. 1.000 € netto
  • Wenn eindeutig keine Wertminderung vorliegt
  • Wenn die Versicherung ausdrücklich einen Kostenvoranschlag verlangt und die Regulierung ohne Gutachten akzeptiert

5. Wann solltest du immer ein Gutachten beauftragen?

  • Bei Schäden über 1.000 €
  • Wenn Unsicherheiten über Schadenumfang bestehen
  • Bei Verdacht auf Rahmen- oder Strukturschäden
  • Wenn du Nutzungsausfall oder Wertminderung geltend machen willst

Fazit

Kostenvoranschlag = reine Reparaturkalkulation, keine Beweissicherung.

Gutachten = vollständige Schadenfeststellung, rechtssichere Basis für alle Ansprüche.

Die Rechtsprechung stärkt deine Position: Bei nicht unerheblichen Schäden hast du Anspruch auf ein Gutachten, dessen Kosten die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall übernehmen muss.

Falls du unsicher bist, ob du ein Gutachten benötigst, beraten wir dich bei Sachxpert.de professionell und kostenfrei – damit du deine Rechte sicher und vollständig wahrnehmen kannst.

KFZ-Gutachten bei Elektroautos – Besonderheiten und Herausforderungen

KFZ-Gutachten bei Elektroautos – Besonderheiten und Herausforderungen

Die Elektromobilität ist längst im Alltag angekommen. Doch was bedeutet das für die Arbeit von Sachverständigen und Gutachtern? Elektroautos stellen Gutachter vor besondere Herausforderungen, die weit über die klassische Fahrzeugbewertung hinausgehen. Hier erfährst du die wichtigsten Aspekte im Überblick.


1. Hochvolttechnik: Sicherheitsaspekte bei der Begutachtung

Elektrofahrzeuge verfügen über Hochvoltsysteme, die Spannungen von 400 bis 800 Volt führen. Diese stellen ein erhebliches Risiko dar, wenn das Fahrzeug beschädigt ist.

Besonderheit:

Gutachter müssen prüfen, ob eine Spannungsfreiheit besteht, bevor sie Schäden im Bereich des Batteriesystems oder der Hochvoltkomponenten begutachten. Dies erfordert besondere Schulungen und Qualifikationen gemäß der DGUV Information 209-093 (Quelle).


2. Beschädigungen der Batterie: Kostenfaktor und Totalschadenrisiko

Die Batterie ist das teuerste Bauteil eines Elektroautos und macht bis zu 50 % des Fahrzeugwerts aus (Quelle: ADAC Technik Hintergrund).

Bei Unfällen kann bereits eine äußerlich unsichtbare Beschädigung der Batterie einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten, da:

  • der Tausch der Batterie sehr teuer ist,
  • Reparaturen an Batteriemodulen kaum wirtschaftlich durchgeführt werden können,
  • viele Hersteller im Schadenfall pauschal den Austausch der Batterie empfehlen.

3. Herstellervorgaben für Reparatur und Bewertung

Viele Hersteller verlangen nach einem Unfall eine Prüfung der Batterie in autorisierten Fachwerkstätten, teilweise inklusive Diagnosetool-Auslesung, bevor sie eine Freigabe für die Weiterverwendung des Fahrzeugs erteilen.

Diese Vorgaben müssen Gutachter in ihren Gutachten berücksichtigen, um die Reparaturkosten realistisch und vollständig zu kalkulieren.

(Quelle: Dekra Elektromobilität Gutachten Hinweise)


4. Thermisches Durchgehen (Thermal Runaway)

Bei einer Beschädigung kann es zu einer unkontrollierten thermischen Reaktion der Batterie kommen, dem sogenannten Thermal Runaway. Dieses Risiko besteht auch zeitverzögert Stunden oder Tage nach dem Unfall. Fahrzeuge sollten daher sicher abgestellt und überwacht werden (Quelle: GDV Elektroauto-Brandschutz).


5. Wiederverkaufswert und Restwert bei Elektrofahrzeugen

Da sich Batteriekapazität und Reichweite direkt auf den Restwert auswirken, müssen Gutachter neben dem üblichen Fahrzeugalter auch die tatsächliche Restkapazität der Batterie berücksichtigen. Hierzu sind je nach Hersteller Diagnosetools oder zertifizierte Prüfprotokolle notwendig.

(Quelle: TÜV Batterie-Check)


Fazit

Gutachten bei Elektroautos erfordern:

  • spezielles Hochvolt-Wissen
  • Kenntnis der Herstellervorgaben
  • Einschätzung der Batterie-Beeinträchtigung
  • realistische Kalkulation von Totalschadenrisiken

Für Fahrzeughalter bedeutet das: Wähle immer einen Gutachter, der für Elektrofahrzeuge geschult ist, um Haftungsrisiken und fehlerhafte Bewertungen zu vermeiden.

Restwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsdauer einfach erklärt

Nach einem Unfall liest du im Gutachten Begriffe wie Restwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederbeschaffungsdauer. Doch was bedeuten sie konkret – und warum sind sie so wichtig für die Regulierung deines Schadens? Hier findest du eine klare, fundierte Erklärung mit Praxisbezug.


1. Was ist der Restwert?

Der Restwert ist der Wert deines beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall in seinem aktuellen Zustand. Es ist also der Betrag, den du bei einem Verkauf des Unfallfahrzeugs noch erzielen würdest.

Gutachter ermitteln diesen Wert anhand:

  • regionaler Restwertbörsen und Händlerangebote
  • Marke, Modell und Baujahr
  • Art und Umfang der Beschädigung
  • der wirtschaftlichen Verwertbarkeit (z. B. für Ersatzteile)

Beispiel:

Dein Gutachter stellt fest, dass dein Auto nach dem Unfall einen Restwert von 2.000 Euro hat. Das bedeutet: Ein Restwertaufkäufer würde dir für das beschädigte Fahrzeug noch 2.000 Euro zahlen.

Warum ist der Restwert wichtig?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um deinen finanziellen Ersatzanspruch zu berechnen.

Quelle:

ADAC: Restwert und Versicherungsabrechnung


2. Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du benötigst, um ein gleichwertiges Fahrzeug am Tag des Unfalls zu kaufen. Er stellt somit den Marktwert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall dar.

Gutachter berechnen ihn anhand:

  • Modell, Baujahr und Ausstattung
  • Laufleistung
  • allgemeiner Zustand (Innenraum, Karosserie, Wartungshistorie)
  • regionaler Marktpreise und saisonaler Schwankungen

Beispiel:

Dein Auto hatte vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Das bedeutet: Du müsstest rund 10.000 Euro aufwenden, um dir ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.

Warum ist der Wiederbeschaffungswert wichtig?

Er bildet die Basis der Versicherungsabrechnung bei Totalschäden. Die Versicherung erstattet dir (vereinfacht gesagt) den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Quelle:

DEKRA: Was ist der Wiederbeschaffungswert?


3. Was ist die Wiederbeschaffungsdauer?

Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet die Zeit, die du realistisch benötigst, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu kaufen und zuzulassen. Gutachter setzen hier üblicherweise 7 bis 14 Kalendertage an. In Einzelfällen (z. B. bei sehr seltenen Modellen oder Lieferengpässen) kann sie auch länger ausfallen.

Warum ist diese Dauer wichtig?

  • Sie ist die Grundlage für deine Nutzungsausfallentschädigung – die Entschädigung, die du erhältst, wenn du kein Ersatzfahrzeug mietest, dein Auto aber nicht nutzen kannst.
  • Ebenso wichtig ist sie für die Übernahme von Mietwagenkosten, da Versicherungen diese nur für die kalkulierte Wiederbeschaffungsdauer erstatten.

Quelle:

Auto Motor und Sport: Nutzungsausfallentschädigung und Wiederbeschaffungsdauer


Kurz und knapp zusammengefasst

  • Restwert: Wert deines beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall
  • Wiederbeschaffungswert: Kosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug
  • Wiederbeschaffungsdauer: Zeit, bis du dieses Ersatzfahrzeug tatsächlich beschafft hast

Tipp von Sachxpert.de

Gerade bei Totalschäden ist es wichtig, dass der Gutachter den realen Restwert korrekt ermittelt. Versicherungen greifen oft auf eigene Restwertbörsen zurück, was zu unrealistisch hohen Restwerten führen kann. Ein unabhängiges Gutachten schützt dich hier vor finanziellen Nachteilen.

Falls du nach einem Unfall Unterstützung brauchst, stehen wir dir bei Sachxpert.de kompetent und schnell zur Seite – damit du bekommst, was dir zusteht.

Totalschaden: Ab wann spricht man davon und was bedeutet es für den Halter?

Der Begriff Totalschaden ist vielen bekannt, doch was bedeutet er genau im rechtlichen und praktischen Sinne? Hier erklären wir dir, ab wann ein Fahrzeug als Totalschaden gilt, welche Arten es gibt und was das für dich als Halter bedeutet.


Was ist ein Totalschaden?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn dein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr wirtschaftlich repariert werden kann oder darf. Man unterscheidet dabei zwei Arten:

1. Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch unmöglich ist. Zum Beispiel, wenn der Rahmen stark verzogen ist oder sicherheitsrelevante Bauteile irreparabel beschädigt sind.

(Quelle: DEKRA Totalschadenarten)


2. Wirtschaftlicher Totalschaden

Hier wäre eine Reparatur zwar technisch möglich, jedoch übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder sind wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.

(Quelle: ADAC Definition Totalschaden)


Ab wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

In der Praxis gilt:

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du aufwenden müsstest, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen.

Beispiel:

Dein Auto hat vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 8.000 Euro. Das Gutachten stellt Reparaturkosten in Höhe von 10.000 Euro fest. In diesem Fall liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, weil die Reparatur teurer wäre als ein vergleichbares Ersatzfahrzeug.

(Quelle: GDV Totalschaden Erklärung)


Sonderfall: 130%-Regelung

Die sogenannte 130%-Regel erlaubt es dir, dein Fahrzeug dennoch reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten maximal 30 % höher sind als der Wiederbeschaffungswert, und du das Fahrzeug anschließend weiter nutzt.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 8.000 Euro
  • Reparaturkosten: bis maximal 10.400 Euro (8.000 Euro + 30%)

Voraussetzung:

Die Reparatur muss fachgerecht nach Gutachten ausgeführt werden und du musst das Auto mindestens sechs Monate weiterfahren. Diese Regelung schützt besonders bei Fahrzeugen mit hohem ideellen Wert.

(Quelle: Verkehrsrecht 130%-Regel – juris PraxisReport)


Was bedeutet ein Totalschaden für den Halter?

Liegt ein Totalschaden vor, hast du als Geschädigter in der Regel Anspruch auf:

  • Erstattung des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts deines beschädigten Fahrzeugs
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten für die Dauer der Wiederbeschaffung
  • Erstattung von Zulassungs- und Überführungskosten für das Ersatzfahrzeug

Du musst dich nicht selbst um den Verkauf des beschädigten Autos kümmern, kannst dies aber tun, wenn du einen besseren Preis als den vom Gutachter ermittelten Restwert erzielst.

(Quelle: ADAC Regulierung Totalschaden)


Fazit

Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Dank der 130%-Regel kannst du dein Auto in manchen Fällen dennoch reparieren lassen. Wichtig ist ein unabhängiges Gutachten, um deine Ansprüche korrekt zu berechnen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Falls du nach einem Unfall Klarheit über den Zustand deines Fahrzeugs brauchst, stehen wir dir bei Sachxpert.de mit unserer langjährigen Erfahrung als unabhängige Gutachter zur Seite.

Unfall gehabt – was tun? Die 7 wichtigsten Schritte nach einem Autounfall

Unfall gehabt – was tun? Die 7 wichtigsten Schritte nach einem Autounfall

Ein Autounfall ist für jeden eine Stresssituation. Damit du in diesem Moment besonnen handeln kannst, findest du hier die sieben wichtigsten Schritte, die du direkt nach einem Unfall beachten solltest.


1. Unfallstelle absichern

Schalte die Warnblinkanlage ein.

Ziehe deine Warnweste an (Pflicht in Deutschland).

Stelle das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (innerorts ca. 50 m, außerorts ca. 100 m), um Folgeunfälle zu verhindern.

Quelle: ADAC: Richtiges Verhalten nach einem Unfall


2. Erste Hilfe leisten

Überprüfe, ob Personen verletzt sind, und leiste Erste Hilfe. Rufe im Zweifel sofort den Notruf (112). Lebensrettende Maßnahmen haben immer Vorrang vor allen anderen Schritten.

Quelle: Deutsches Rotes Kreuz: Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen


3. Polizei rufen

Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, größeren Sachschäden oder Streitigkeiten solltest du immer die Polizei informieren (110).

Bei Bagatellschäden (z. B. kleiner Parkrempler ohne Personenschaden) kann dies entfallen, dennoch ist eine Meldung oft sinnvoll, um spätere Probleme zu vermeiden.

Quelle: Polizei NRW: Verhalten bei Unfällen


4. Beweise sichern

Fotos machen: Unfallstelle, Fahrzeuge aus mehreren Perspektiven, Schäden, Kennzeichen, Brems- und Splitterspuren sowie Umgebung (Ampeln, Schilder, Straßenverhältnisse).

Unfallskizze und Notizen anfertigen: Ablauf, Uhrzeit, Wetter, Beteiligte.

Kontaktdaten austauschen: Name, Anschrift, Versicherung, Kennzeichen aller Beteiligten. Falls Zeugen anwesend sind, deren Daten ebenfalls notieren.

Quelle: ADAC: Unfallbericht und Beweissicherung


5. Keine Schuldanerkenntnisse abgeben

Selbst wenn du glaubst, den Unfall verursacht zu haben, solltest du vor Ort keine Schuldanerkenntnisse oder Schuldzuweisungen treffen. Kläre die Haftung immer in Ruhe über die Versicherungen und ggf. mit Unterstützung eines Gutachters oder Rechtsanwalts.

Quelle: ADAC: Schuldanerkenntnis nach Unfall vermeiden


6. Versicherung informieren

Melde den Unfall unverzüglich deiner Versicherung. Bei unverschuldetem Unfall informiere auch die gegnerische Versicherung über den Schaden. Dort kannst du deine Ansprüche geltend machen.

Quelle: Verbraucherzentrale: Unfall und Versicherung – so verhalten Sie sich richtig


7. Unabhängigen Gutachter beauftragen

Gerade bei unverschuldeten Unfällen ist es wichtig, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, um deine Schadenhöhe korrekt und vollständig festzustellen. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.

Ein professionelles Gutachten sichert dir alle Ansprüche wie Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall.

Quelle: ADAC: Gutachter bei unverschuldetem Unfall